Private Insolvenz - Privatinsolvenz - Regelinsolvenz:
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Privatinsolvenz bzw. Regelinsolvenz.
Nahezu jeder Schuldner ist durch das aktuelle Insolvenzrecht in der Lage ein Insolvenzverfahren zu beantragen.Gerichtliches Insolvenzverfahrens
Mit erfolgreicher Eröffnung eines gerichtlichen Insolvenzverfahrens kommt es relativ schnell zur gewünschten Restschuldbefreiung. Eine solche
Restschuldbefreiung, also der Schuldenerlass setzt natürlich die Mitarbeit des Schuldners voraus, d.h. die gerichtlichen Auflagen
müssen erfüllt werden. Dazu gehört unter anderem eine reibungslose Abwicklung mit den vom Gericht bestelltem Insolvenzverwalter. Diesem muss jeweils
der pfändbare Teil der Einkünfte zur Verfügung gestellt werden, die dann nach einem festgelegtem Tilgungsplan an die Gläubiger
verteilt werden - sofern die Einkünfte des Schuldners nicht unter der Pfändungsfreigrenze liegen.
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