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5. FRAGEN ZUM ABLAUF
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Wir wissen, dass Sie viele Fragen an uns haben. Und wir wissen aus Erfahrung auch, dass die meisten der gestellten Fragen sich stetig wiederholen. Deshalb
hier kurz eine Auflistung der am häufigsten gestellten Fragen und Antworten zum privaten Insolvenzverfahren:
Welche Kosten kommen auf mich zu?
Die wohl wichtigste und auch am schwierigsten zu beantwortende Frage zum Thema Privat-Insolvenz ist die der Kosten. Wir möchten deshalb an dieser Stelle den einen oder anderen Punkt klarstellen. Es fallen folgende Kosten an:
Unsere Honorarkosten
Wir erbringen für Sie Leistungen wie betriebswirtschaftliche Analysen, Vorprüfungen, Vorbereitung und weitere anfallende Optionen. Diese Leistungen
sind zum Teil abhängig vom Arbeitsaufwand und müssen entsprechend honoriert werden.
Im Regelfall berechen wir zwischen 250,00 und 2.500,00 Euro zzgl. der gesetzlichen Ust. je nach Art und Umfang der erbrachten Leistungen und des
Aufwands. Die Begleichung unserer Honorarkosten kann nach Absprache ratierlich, also in Teilzahlungen vorgenommen werden.
Anwaltskosten
Wie bereits an anderer Stelle mitgeteilt, arbeiten wir, sofern nötig bzw. gesetzlich vorgesehen, gemeinsam mit Juristen und Steuerberatern um die
Interessen unserer Mandaten durchzusetzen. Diese berechnen Ihre Leistungen auf gesetzlich geregelter Basis.
Im Regelfall gilt auch hier der Grundsatz: Die am Ende anfallende Gebührenrechung ist stark abhängig vom Aufwand. Mandaten die mit einer
Schuldsumme von beispielsweise 250.000 Euro bei 5 Gläubigern abzuwickeln sind, werden im Regelfall entsprechend günstiger berechnet als Mandanten die
beispielsweise eine Schuldsumme von 15.000.000 Euro bei 100 oder mehr Gläubigern aufweisen.
Erfahrungswerte belegen, dass die anwaltlichen Rechnungen sich in einem Spektrum von 200 bis 5.000 Euro bewegen, abhängig von der Schuldsumme, der
Anzahl der Gläubiger und der mit der Durchführung verbundenen Aufwendungen. Insofern kann hier keine genauere Angabe erfolgen da die anwaltlichen Kosten
hier sehr individuell zu betrachten sind. Im Einzelfall können anwaltliche Kosten auf staatlichem Wege bezuschusst werden, abhängig von Ihrer
tatsächlichen wirtschaftlichen Situation.
Insolvenzverwalter und Gerichtskosten
Die Durchführung eines Insolvenzverfahrens ist verknüpft mit entsprechenden Gerichtskosten. Je nachdem wie Ihre tatsächliche wirtschaftliche Situation sich
darstellt können diese Kosten gestundet bzw. in Raten beglichen werden. Weiterhin bestellt das Gericht im Regelfall während der Durchführung eines
Insolvenzverfahrens einen Verwalter (Insolvenzverwalter). Dieser wird, ähnlich wie bei Anwälten, nach festen Sätzen bezahlt.
Gerichtskosten
Die Durchführung eines Insolvenzverfahrens ist verknüpft mit entsprechenden Gerichtskosten. Je nachdem wie Ihre tatsächliche wirtschaftliche Situation sich
darstellt können diese Kosten gestundet bzw. in Raten beglichen werden.
Was geschieht mit meinem Besitz (z.B. Grundstücke, Immobilien)?
Das Insolvenzrecht verlangt von Ihnen, den pfändbaren Teil Ihres Einkommens an Ihre Gläubiger zu leisten. Außerdem können (und werden) im Regelfall Besitztümer
die über den notwendigen Lebensbedarf hinausgehen (z.B. Schmuck, Pelze aber auch Grundstücke und Immobilien) verwertet. Verwertet bedeutet in diesem Zusammenhang
z.B. das ein vorhandenes Grundstück verkauft bzw. versteigert wird und der Erlös den Gläubigern zugesprochen wird. Im Einzelfall ist zu prüfen was und in wieweit
verwertet werden kann bzw. werden muss..
Wie lange dauert das gesamte Verfahren in etwa?
Das private Insolvenzverfahren besteht grob gesagt aus zwei Schritten, der außergerichtlichen Phase und der gerichtlichen Phase. Während der
außergerichtlichen Phase wird versucht eine (eben außergerichtliche) Einigung mit dem Gläubigern zu erzielen. Scheitert dies, startet die gerichtliche Phase.
Auch hier wird zuerst ein Einigungsversuch durchgeführt, diesmal allerdings durch das Gericht. Scheitert auch dieser Versuch, beginnt im Regelfall die
Wohlverhaltensperiode von 6 Jahren. Die Wohlverhaltensperiode kann auf 5 Jahre reduziert werden, wenn es sich um einen so genannten 'Altfall' handelt, d.h.
wenn Ihre Gläubiger bereits vor dem 01.01.1997 gerichtliche Maßnahmen gegen Sie eingeleitet haben und Sie bereits vor diesem Zeitpunkt zahlungsunfähig waren.
Das gesamte Verfahren dauert im Schnitt ca. 5 1/2 - 6 Jahre (Altfall) bzw. 6 1/2 - 7 Jahre (Normalfall).
Wird mir die Restschuldbefreiung auf jeden Fall erteilt?
Nein. Genau wie im Insolvenzverfahren in Deutschland oder Österreich wir Ihnen niemand eine schriftliche Garantie i.S. Restschuldbefreiung ausstellen. Ziel
eines Insolvenzverfahrens in Frankreich wird zwar immer die Restschuldbefreiung sein, aber NUR DAS GERICHT ALLEIN trifft diese alles entscheidende Frage.
Grundsätzlich gilt: Wenn das Gericht feststellt, dass Sie innerhalb eines absehbaren Zeitraumes nicht in der Lage sind Ihre Verbindlichkeiten
zu tilgen, wird man Ihnen die angestrebte Restschuldbefreiung erteilen, sofern Sie die vom Gericht verlangten und auferlegten Bestimmungen eingehalten haben.
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