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2. GRUNDSÄTZLICHES

ZUR PRIVATEN INSOLVENZ
Beginnen wir an dieser Stelle einige grundsätzliche Dinge rund um die Private Insolvenz zu klären. Sie finden hier Erklärungen zu den wichtigsten Fragen rund um das private Insolvenzverfahren. Die Erklärungen sind sehr kurz gehalten, sollten dennoch zumindest ansatzweise helfen das Eine oder Andere besser zu verstehen.

Was bedeutet Private Insolvenz?
Der Begriff Insolvenz ist im Prinzip der Nachfolger des Begriffs Konkurs. Während es früher nur die gesetzliche Regelung des Konkursverfahrens für juristische Personen (also Kapitalgesellschaften wie die GmbH oder AG) gab, ist es heute auch für natürlichen Personen (also Privatpersonen) möglich ein gerichtliches Verfahren über das eigene Vermögen zu eröffnen.

Das Wort Konkurs stammt aus dem lateinischem (Concursus creditorum) und bedeutet 'Zusammenlauf der Gläubiger'. Grundsätzlich versteht man unter dem Begriff Konkurs bzw. Konkursverfahren ein gerichtliches Verfahren in dem das vorhandene Vermögen eines Unternehmens (die Konkursmasse) ermittelt und dann anteilmäßig auf die Gläubiger (Konkursgläubiger) aufgeteilt wird. Der Konkurs von juristischen Personen (also Kapitalgesellschaften wie GmbH oder AG) wurde viele Jahre durch das Konkursgesetz von 1879 geregelt. Privatpersonen und Kleinselbständige wie z.B. Einzelfirmen, Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR), Gewerbetreibende, Handelsvertreter, etc. wurden hierbei nicht berücksichtigt.<7p>

Erst vor wenigen Jahren wurden die alten und nicht mehr zeitgemäßen Regelungen durch neue und weiterführende Regelungen ersetzt.  So gelten z.B. seit 1995 in Österreich die Konkursordnung (KO) und die Ausgleichsordnung (AO), während in Deutschland seit 1999 die Insolvenzordnung (InsO) das Maß der Dinge setzt.

Wer kann die Insolvenz beantragen?
Im Prinzip jeder. Die neue Insolvenzordnung sieht vor, dass jeder der die Voraussetzungen erfüllt einen Insolvenzantrag stellen kann. Voraussetzung ist z.B. das eine Überschuldung gegeben ist und keine Möglichkeit besteht die angefallenen Schulden zu begleichen. Antragsteller können also neben juristischen Personen (GmbH, AG) auch natürliche Personen sein.

Einen Antrag auf Insolvenz können folgende Unternehmens- bzw. Personengruppen beantragen:

  • Juristische Personen (Kapitalgesellschaften wie GmbH oder AG)

  • Natürliche Personen, z.B.

    • Arbeitnehmer und Angestellte
    • Arbeitssuchende
    • Empfänger von sozialen Leistungen
    • Alleinerziehende
    • Rentner
    • Berufsunfähige
    • Selbständige (Kleingewerbetreibende)
    • Ex-Selbständige
    • Ex-Unternehmer
    • Ex-Geschäftsführer
  • Gläubiger !

Sie haben richtig gelesen: Auch der Gläubiger ein Schuldners kann einen Antrag zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gegen den Schuldner stellen. Besonders bei Selbständigen und Gewerbetreibenden kommt es z.B. besonders oft vor, dass Krankenkassen oder Finanzämter einen Antrag beim zuständigem Insolvenzgericht stellen, oder dies zumindest androhen, um den Schuldner nun doch zur Zahlung zu bewegen..

Für wen lohnt sich ein Insolvenzverfahren?
Im Falle einer juristischen Person, wie zum Beispiel einer GmbH, lohnt sich das Konkurs- sprich Insolvenzverfahren besonders für den Konkursverwalter.. zumal dann, wenn genügend Konkursmasse vorhanden ist.. Sollten Sie jemals die Möglichkeit haben Konkursverwalter zu werden - sagen Sie ja.. Im Falle von natürlichen Personen kann man sagen, ein Insolvenzverfahren lohnt sich im Regelfall für jeden, der mittel- bis langfristig nicht in der Lage sein wird seine Verbindlichkeiten wie ursprünglich vorgesehen zu begleichen.

Welche Arten von Schulden regelt das Insolvenzverfahren?
Schulden können unterschiedlichem Ursprungs sein. Zum einen gibt es Mitmenschen die rein privat verschuldet sind (z.B. durch Bankkredite, Kontoüberziehungen, Versandhausbestellungen, etc.), zum anderen gibt es Selbständige die sowohl private als auch geschäftliche Verbindlichkeiten besitzen. Nicht zu vergessen die Gruppe derer, die einst Selbständig oder als Geschäftsführer bzw. Gesellschafter eines Unternehmens tätig waren und nach abgeschlossener Unternehmensinsolvenz noch auf Verbindlichkeiten (z.B. aus privater Haftung) sitzen geblieben sind. Grundsätzlich besteht für alle diese Arten von Verbindlichkeiten die Möglichkeit offen, diese im Rahmen eines Insolvenzverfahrens zu regulieren.

Wo finde ich noch weitere Informationen?
Zum einen werden Sie auf dieser Homepage noch weitere Informationen zum Insolvenzverfahren finden, zum anderen erhalten Sie weitere gezielte Infos auch auf unserer Site www.special-item.de



Schuldenfrei durch die Privatinsolvenz!

Insolvenzrecht: Hier finden Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen zur Privatinsolvenz.


InsO Lexikon: Erklärungen rund um die wichtigsten Begriffe aus den Bereichen Konkurs und Insolvenz.







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